Der Begriff Frühförderung steht für pädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen (sogenannte Komplexleistungen) für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind. Im Vordergrund stehen in der Regel heilpädagogische Hilfen, wie die Entwicklungsförderung, die z. B. durch sehr spielerische Methoden Anreize gibt.
Leistungen der Frühförderung werden vor allem in Frühförderstellen, freien heilpädagogischen Praxen und SPZs erbracht. Die Maßnahmen der Frühförderung umfassen den Zeitraum der ersten Lebensjahre und können sich bis zum Kindergarteneintritt (0-3 Jahre) oder bis zur Einschulung erstrecken. Je nach Bundesland bzw. Kanton oder ausrichtender Behinderteneinrichtung gibt es Unterschiede in der Beantragung, Kostenübernahme und Durchführung der Frühförderung.
Die Frühförderstellen können nicht nur für die Entwicklung des betroffenen Kindes unterstützend sein, sondern auch für die gesamte Familie. Es gibt dort Angebote für Geschwisterkinder, um die Auswirkungen der Behinderung besser verarbeiten zu können. Auch Eltern werden bei Anträgen wie Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad und Hilfsmitteln unterstützt.
Manche Frühförderstellen bieten einen Eltern-Gesprächskreis an, in dem man sich über lokale Angebote, Therapieoptionen und eigene Erfahrungen austauschen kann.